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Kontakt
Institut für Wirtschaftsrecht
Telefon: Telefon: 0345 55-23186
Telefon: Telefon: 0345 55-23149
ecohal@jura.uni-halle.de
Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)
Über uns
Das Institut für Wirtschaftsrecht ist eine eigenständige Struktureinheit der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität. Inhaltlich ist das Institut darauf ausgerichtet, das Wirtschaftsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet und als zentrales profilbildendes Lehr- und Forschungsgebiet des Juristischen Bereichs wissenschaftlich zu vertreten. Der Begriff des Wirtschaftsrechts wird dabei als Querschnittsmaterie aufgefasst. Daher sind im Institut die wesentlichen wirtschaftsrechtlichen Forschungsfelder des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts vertreten. Traditionell werden hierbei in Lehre und Forschung die zunächst innerstaatlichen Aspekte des Wirtschaftsrechts bearbeitet. Darüber hinaus liegt der deutliche Schwerpunkt der wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Wirtschaftsrecht am Institut im Europarecht und im internationalen Recht. Hierbei bleiben auch die interdisziplinären Bezüge zu den Wirtschafts- und Politikwissenschaften immer klar im Blick. Insgesamt stellt sich das Institut damit als herausragende Lehr- und Forschungseinrichtung gerade für die europa- und internationalrechtlichen Fragen des Wirtschaftsrechts dar.
Abteilungen des Instituts
Organisatorisch ist das Institut für Wirtschaftsrecht in drei Abteilungen strukturiert:
- Die wissenschaftliche Forschung ist im Schwerpunkt an der Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht (TELC) angesiedelt.
- Im Bereich der Lehre betreut und koordiniert das Institut den Master-Studiengang Wirtschaftsrecht/Business and Economic Law (60 LP).
- Schließlich betreut das Institut das Europäische Dokumentationszentrum (EDZ), das Zugang zu allen Dokumenten der Europäischen Union bietet.
Aktivitäten des Instituts
Die Aktivitäten des Instituts für Wirtschaftsrecht sind in der Forschung und in der Lehre vielfältig:
- Das Institut für Wirtschaftsrecht organisiert und koordiniert den Master-Studiengang für Wirtschaftsrecht / Business and Economic Law (60 LP), der sich an hochqualifizierte Studierende mit einem rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder politikwissenschaftlichen Hintergrund richtet und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Wirtschaftsrecht zu vertiefen.
- Zur aktuellen wissenschaftlichen Forschung im Bereich des internationalen und transnationalen Wirtschaftsrechts trägt das Institut für Wirtschaftsrecht gemeinsam mit der Forschungsstelle Transnationales Wirtschaftsrecht insb. durch zahlreiche Publikationen bei.
- In unseren Law After Lunch-Lectures werden aktuelle Themen des internationalen (Wirtschafts-)Rechts aufgegriffen und besprochen. Die Lectures können live im Stream verfolgt werden und sind zudem auf YouTube verfügbar.
- Das Institut für Wirtschaftsrecht unterstützt ferner die Teilnahme von Studierenden des Juristischen Bereichs am ELSA WTO Moot Court und Skadden FDI Moot Court.
Gründungsidee und Leitbild
Die Gründung der Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht ist von dem Gedanken getragen, wirtschaftsrechtliche Zusammenhänge in ihrer die moderne Gesellschaft kennzeichnenden übergreifenden Struktur im Mehrebenenbereich von internationalem, europäischem und innerstaatlichem Recht zu erforschen.
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es nicht nur um klassische Aspekte z.B. des Wirtschaftsvölkerrechts geht. Vielmehr wird bewusst ein fachübergreifender Ansatz verfolgt, der sich an Gedanken anlehnt, die Philip C. Jessup erstmals in aller Deutlichkeit formuliert hat. Jessup verstand unter transnationalem Recht „das gesamte Recht, das Sachverhalte und Handlungen regelt, die über nationale Grenzen hinausgehen“. Er konkretisierte dies dahingehend, dass „das Völkerrecht und das internationale Privatrecht hierzu ebenso gehören wie sonstige Regeln, die sich nicht ohne weiteres in diese beiden klassischen Kategorien einordnen lassen“.
Auf das Wirtschaftsrecht übertragen ist der transnationale Ansatz daher so zu verstehen, dass die Gesamtheit der Rechtsregeln und des praktischen Rechtslebens erfasst wird, die sich auf das internationale Wirtschaftssystem insgesamt beziehen. Das betrifft u.a. Rechtsregeln und Rechtsentwicklungen in der Welthandelsorganisation (WTO), der Weltbank, dem Weltwährungsfond (IMF), der UNCTAD, UNIDROIT, UNCITRAL und der OECD sowie die private und gemischte (Staat-Investor) Schiedsgerichtsbarkeit, das internationale Investitionsschutzrecht, das Recht des internationalen Warenkaufes, die internationale Bankenaufsicht und das internationale Medien- und Telekommunikationsrecht.
Der beschriebene transnationale Ansatz entspricht der seit einiger Zeit im internationalen Bereich anerkannten Erkenntnis, dass wirtschaftsrechtliche Fragestellungen als Querschnittsprobleme zu behandeln sind. In den maßgeblichen internationalen Organisationen (insbesondere WTO, Weltbank, IMF) wird dies unter dem Stichwort Kohärenz im internationalen Wirtschaftssystem diskutiert. Auch im wissenschaftlichen Schrifttum ist man heute weitgehend der Überzeugung, dass eine dogmatische Differenzierung zwischen „öffentlich-rechtlichen“ und „zivilrechtlichen“ sowie zwischen „internationalen“ und „innerstaatlichen“ wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen nicht möglich ist. Vielmehr sind Wirtschaftsbeziehungen heute von einer Struktur gekennzeichnet, die grenz- und akteursübergreifend ist. Die rechtliche Gestaltung von Wirtschaftsbeziehungen vollzieht sich ohne Rücksicht auf territorial umgrenzte Jurisdiktionsbereiche und in einem Akteursrahmen, dem die klassische Differenzierung zwischen Staat und Privaten fremd ist.
Vor diesem Hintergrund verlangt die rechtliche Analyse wirtschaftlicher Zusammenhänge nach einem transnationalen Ansatz, der jurisdiktionsübergreifend Akteursstrukturen und Handlungsinstrumentarien im innerstaatlichen, europäischen und internationalen Bereich betrachtet.
An der Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht der Martin-Luther-Universität soll untersucht werden, welche Regelungsstrukturen das sich zunehmend als Netzwerk darstellende transnationale Wirtschaftssystem kennzeichnen. Das transnationale Wirtschaftssystem als Untersuchungsgegenstand wird dabei in einem möglichst weiten Sinne als deskriptiv-soziologischer Oberbegriff für die globale Gesamtheit der Akteure, Handlungsmuster und Machtstrukturen, die mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Transaktionen in Verbindung stehen, verstanden. Das so umschriebene transnationale Wirtschaftssystem wird im Kern durch rechtliche Mechanismen ganz unterschiedlicher Gestalt geprägt, die sich freilich aufgrund der Entstaatlichungstendenzen von bisherigen Vorstellungen rechtlicher Regulierung in weiten Bereichen unterscheiden.
Stand der Forschung
Das transnationale Wirtschaftsrecht in seiner dargelegten Struktur ist in Deutschland als Forschungsgegenstand kaum institutionell verankert.
Auch materiell ist das transnationale Wirtschaftsrecht insbesondere im deutschsprachigen Raum bislang kaum erforscht. Im Gegensatz zu den USA, wo der transnationale Rechtsansatz schon längere Zeit etabliert ist, fehlt es hieran in Deutschland weitgehend. Entsprechende Veröffentlichungen zum Thema aus dem deutschsprachigen Raum sind kaum vorhanden. Dies kontrastiert auffällig mit der praktischen Relevanz, die Fragen aus dem Bereich des transnationalen Wirtschaftsrechts gerade in Deutschland zukommt. Aufgrund der intensiven internationalen Verflechtungen der deutschen Wirtschaft liegt es auf der Hand, welche Bedeutung einer fundierten diesbezüglichen Forschung zukommt.